Am 13. Dezember 2024 tritt die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) in Kraft. Um die Anforderungen zu erfüllen müssen bestimme Angaben im Export des Produktdatenfeeds bereitgestellt werden.
GPSRNameAddress | Firmenname und Adresse. kommagetrennt. Beispiel: Mustermann GmbH, Musterstraße 123, 123456 Musterstadt, Deutschland |
GPSREmailUrl | E-Mail Adresse oder URL des Herstellers |
Der Produktdatenfeed wird über den Reiter Marktplätze & APIs übergeben und nicht über die Feedengine.
Die beiden Attribute müssen im manuell im Export über den Feld hinuzfügen Button ergänzt werden.