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Wie müssen die Angaben zur Produktsicherheit bereitgestellt werden?

Am 13. Dezember 2024 tritt die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) in Kraft. Um die Anforderungen zu erfüllen müssen bestimme Angaben im Export des Produktdatenfeeds bereitgestellt werden.

GPSRNameAddress

Firmenname und Adresse. kommagetrennt.

Beispiel: Mustermann GmbH, Musterstraße 123, 123456 Musterstadt, Deutschland

GPSREmailUrl

E-Mail Adresse oder URL des Herstellers

Der Produktdatenfeed wird über den Reiter Marktplätze & APIs übergeben und nicht über die Feedengine.

Die beiden Attribute müssen im manuell im Export über den Feld hinuzfügen Button ergänzt werden.

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